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   LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2009 - L 10 AS 745/09 NZB   

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https://dejure.org/2009,118510
LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2009 - L 10 AS 745/09 NZB (https://dejure.org/2009,118510)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.06.2009 - L 10 AS 745/09 NZB (https://dejure.org/2009,118510)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. Juni 2009 - L 10 AS 745/09 NZB (https://dejure.org/2009,118510)
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  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2009 - L 10 AS 745/09
    Nicht die fehlerhafte Rechtsanwendung und damit die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung der Berufung wegen Abweichung (vgl zum Revisionszulassungsgrund der Divergenz BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2009 - L 10 AS 745/09
    (1) Grundsätzliche Bedeutung iSd § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG kommt nach ständiger Rechtsprechung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts zu, die sich nach der Gesetzeslage und dem Stand der Rechtsprechung und ggf der Lehre nicht ohne weiteres beantworten lässt, die eine verallgemeinerungsfähige Antwort erwarten lässt und nach den Gegebenheiten des Falles klärungsfähig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2009 - L 10 AS 745/09
    Die Einschätzung und Bewertung fallspezifischer Umstände im Hinblick auf einen nicht allgemein klärungsbedürftigen Rechtsbegriff begründet grundsätzliche Bedeutung nicht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2009 - L 10 AS 745/09
    (1) Grundsätzliche Bedeutung iSd § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG kommt nach ständiger Rechtsprechung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts zu, die sich nach der Gesetzeslage und dem Stand der Rechtsprechung und ggf der Lehre nicht ohne weiteres beantworten lässt, die eine verallgemeinerungsfähige Antwort erwarten lässt und nach den Gegebenheiten des Falles klärungsfähig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
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